Analyse | Alter (Geschlecht) | Referenz/GW/ThB | Bewertung |
---|---|---|---|
0 - 120 Jahre (AL) | negativ |
Zur Bestimmung der Blutgruppe ist es vorgeschieben, dass die Entnahme und die Identifizierung der Blutprobe einwandfrei zugeordnet werden kann. D.h. die Entnahme muss in der Praxis mittels Unterschrift dokumentiert werden. Vor Entnahme muss sichergestellt werden, dass beim korrekten Patienten in ein korrektes Röhrchen mit der korrekten Beschriftung Blut abgenommen wird. Dabei ist vorgeschrieben, dass das Röhrchen mit Barcode, Namen des Patienten und Geburtsdatum eindeutig beschriftet ist. Falls eines dieser Kriterien nicht erfüllt ist, kann die Bestimmung nicht erfolgen.
Der Antikörpersuchtest dient der Auffindung von Antikörpern gegen Erythrozytenantigene (sog. irreguläre Antikörper).
Der Antikörpersuchtest wird bei jeder Blutgruppenbestimmung, vor Transfusionen und innerhalb der Schwangerschaft durchgeführt, gemäß "Richtlinien zur Blutgruppenbestimmung und Bluttransfusion (Hämotherapie)".
Die Blutgruppenbestimmung schließt einen Antikörpersuchtest ein, um bei eventuellen Transfusionen einen oder mehrere bekannte Antikörper berücksichtigen zu können. Bei Vorliegen von klinisch relevanten Antikörpern wird der betreffenden Person ein Notfallausweis mit dem genauen Befund ausgestellt. Es muss vor jeder Transfusion der Antikörpersuchtest wiederholt werden, um auszuschließen, dass zwischenzeitlich weitere Antikörper aufgetreten sind. Bei Nichtbeachten kann es zu Transfusionszwischenfällen (Schüttelfrost, Tachykardie, Schocksymptome, Nierenversagen, intravasale Hämolyse, in schweren Fällen zum Tod) kommen.
In der Schwangerschaft können irreguläre Antikörper diaplazentar auf das Kind übertragen werden und zu einer Schädigung führen (Morbus hämolyticus neonatorum). Durch Hämolyse der Erythrozyten kommt es beim Feten zur Anämie und dadurch zu Sauerstoffmangel. Es kann ein fetaler Hydrops entstehen (generalisierte Wassereinlagerung), und schwere Organschäden können zum Tod des Fetens führen.
Der Antikörpersuchtest wird innerhalb der Schwangerschaft mindestens zweimal durchgeführt. In der Regel das erste Mal im Rahmen der "serologischen Erstuntersuchung" zwischen der 4. und 16. Schwangerschaftswoche und das zweite Mal zur "serologischen Zweituntersuchung" zwischen der 24. und 27. Schwangerschaftswoche. Sind ein oder mehrere Antikörper festgestellt worden, müssen während der bestehenden Gravidität anfangs monatliche und zum Ende wöchentliche Titerkontrollen erfolgen. Regelmäßige Titerkontrollen sind wichtig, um einen Anstieg, bzw. Abfall zu erfassen und ggf. sofortige diagnostische Maßnahmen wie dopplersonographische Durchblutungskontrolle oder therapeutische Konsequenzen (fetale Austauschtransfusion) und ggf. vorzeitige Geburtseinleitung vornehmen zu können.
Klinische Relevanz
Bestimmte Medikamente (Antibiotika wie z. B. Penicillin) können falsch positive Reaktionen hervorrufen.Durch Bakterien oder Verschmutzung kann es zu falsch positiven oder falsch negativen Ergebnissen kommen.
Stark hämolytische Seren können falsch negative Resultate hervorrufen und dürfen daher nicht eingesetzt werden.
Daratumumab ist ein humaner monoklonaler Antikörper und wird bei Patienten mit rezidivierendem und refraktärem multiplem Myelom eingesetzt. Dieser führt zu falsch positiven Antikörpersuchtesten, da dieser an die Test-RBCs bindet. Die Interferenz kann bis zu 6 Monaten nach Absetzen von Daratumumab andauern.