Analyse | Alter (Geschlecht) | Referenz/GW/ThB | Bewertung |
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Influenza-B-Virus IgA Ak | 0 - 120 Jahre (AL) | < 0.8 Ratio | <0.8 negativ |
Influenza-B-Virus IgA Ak | 0 - 120 Jahre (AL) | < 0.8 Ratio | infbiga: 0.8 - < 1.1 grenzwertig |
Influenza-B-Virus IgA Ak | 0 - 120 Jahre (AL) | < 0.8 Ratio | 1.1 positiv |
Die Influenza ist eine durch Viren aus den Gattungen Influenzavirus A oder B ausgelöste Infektionskrankheit beim Menschen. Es gibt insgesamt 3 verschiedene Gattungen dieser Viren, welche zur Familie der Orthomyxoviren gehören. Übertragen werden die Viren über Exspirationströpfchen infizierter Personen, die über die Schleimhäute z.B. in Mund, Nase oder Augen in den Körper gelangen. Die Influenza-Viren A und B rufen die "echte Grippe" hervor, die zu den häufigsten Infektionskrankheiten aller Altersgruppen zählt und klinisch nach einer Inkubationszeit von einigen Stunden bis zu fünf Tagen vor allem durch hohes Fieber bis 40°, Kopf- und Gliederschmerzen und eine Infektion der Luftwege gekennzeichnet ist. Bei Kleinkindern kommen gastrointestinale Symptome hinzu. Unter den Neugeborenen besteht ein erhöhtes Risiko an Influenza zu erkranken, wenn es sich um Frühgeborene oder Zwillinge handelt. Die häufigsten Komplikationen sind Influenzapneumonie, Myokarditis und Enzphalitis. Die Influenza tritt während der kalten Jahreszeit epidemisch auf. Wegen der hohen genetischen Variabilität der Erreger führt eine Infektion mit Influenza-Viren zu keiner lebenslangen Immunität. Angehörige der Risikogruppen können vorbeugend zu Beginn jeder epidemischen Periode mit dem jeweils relevanten Virusstamm geimpft werden. Der Impfschutz bezieht sich nur auf die verimpften Subtypen. Neben der Beurteilung klinischer Krankheitszeichen existieren zeitnahe Orientierungsdiagnostische Grippeschnelltests, die nur eine Unterscheidung zwischen Influenza A und B, jedoch keine Unterscheidung von Subtypen ermöglichen. Die Anzucht von Influenzaviren aus Sekret, gewonnen mittels bronchoalveolärer Lavage, sowie der Virus-RNA-Nachweis mittels PCR sind aufwendige Diagnoseverfahren und fehlerbehaftet. Folglich kommt den serologischen Nachweisverfahren zur Bestimmung von Antikörpern besondere Bedeutung zu. Das Infektionsschutzgesetzt verpflichtet Laboratorien und Ärzte, die Influenzaviren nachweisen zur Meldung an das zuständige Gesundheitsamt.
Eine serologische Diagnose kann nur aufgrund der Untersuchung von zwei, im Abstand von 2 bis 3 Wochen abgenommenen Serumproben sicher gestellt werden. Die Beurteilung der erforderlichen 2. Serumprobe in Bezug auf die Titerentwicklung ist wesentlich für eine retrospektive Bestätigung der Diagnose. Eine einmalig entnommene Probe ist folglich nicht hinreichend aussagekräftig hinsichtlich einer primären, chronischen oder abgelaufenen Infektion sowie hinsichtlich des individuellen spezifischen Immunitätsstatuses. Bei einem grenzwertigem Testergebnis sollte eine weitere Patientenprobe mindestens 7 Tage später entnommen und parallel mit der ersten Patientenprobe untersucht werden. Die Bewertung der Ergebnisse beider Proben erlaubt eine Aussage über Titerveränderungen. Für die Diagnose ist neben dem serologischen Befund auch immer die Klinik des Patienten zu beachten. Die klinische Diagnosefindung wird unterstützt durch frühzeitigen Virusnachweis mittels PCR nach Rachenabstrich.
Hämolytische, lipämische und ikterische Proben ergaben bis zu einer Konzentration von 10 mg/ml für Hämoglobin, von 20 mg/ml für Triglyceride und von 0,4 mg/ml für Bilirubin keine Interferenzen im vorliegenden ELISA.
Für den vorliegenden ELISA sind Kreuzreaktivitäten mit Antikörpern gegen Influenza-A-Viren bekannt.