Analyse | Alter (Geschlecht) | Referenz/GW/ThB | Bewertung |
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0 - 120 Jahre (AL) | < 12 IU/ml | <7 negativ | |
0 - 120 Jahre (AL) | < 12 IU/ml | roetigg: 7 - <12 grenzwertig | |
0 - 120 Jahre (AL) | < 12 IU/ml | 12 positiv |
IgG-Antikörpernachweis bei Verdacht auf eine akute Infektion, zur Abklärung der Immunitätslage vor oder in der Schwangerschaft und Kontrolle nach Impfung. Das Rötelnvirus gehört zur Familie der Togaviridae. Die Übertragung erfolgt in der Regel durch Tröpfcheninfektion. Das Virus dringt in die Schleimhaut des oberen Respirationstraktes ein, vermehrt sich vornehmlich im lymphatischen Gewebe und führt zu einer ausgeprägten Virämie mit der Möglichkeit der diaplazentaren Übertragung in der Schwangerschaft. Die Inkubationszeit beträgt 14–21 Tage.
Häufig besteht nur eine milde Symptomatik. Nach Lymphknotenschwellungen (besonders der nuchalen und retroaurikulären Lymphknoten) und einer Prodromalphase mit Kopfschmerzen, subfebrilen Temperaturen, Konjunktivitis und einem Katarrh der oberen Luftwege kommt es zu einem kleinfleckigen, makulösen bis makulopapulösen Exanthem, das im Gesicht beginnt, sich über Körper und Extremitäten ausbreitet und nach 1-3 Tagen wieder verschwindet. Kinder weisen häufig nur ein Exanthem auf, während die Prodromalsymptome sowie Arthralgien und Arthritiden häufiger bei Erwachsenen auftreten. Bis zu 50% der Infektionen verlaufen jedoch asymptomatisch.
Seltene (jedoch mit zunehmendem Lebensalter der erkrankten Person häufigere) Komplikationen sind z.B. Bronchitis, Otitis, eine Myo- und Perikarditis, Thrombozytopenie oder Enzephalitis.
Zur Immunitätsbestimmung bei Schwangeren (z.B. nach Kontakt mit einem an Röteln Erkrankten) wird in der Mutterschafts-Richtlinie, vorrangig die Impfbuchkontrolle genannt. Immunität, und damit Schutz vor Röteln-Embryopathie für die bestehende Schwangerschaft, ist anzunehmen, wenn der Nachweis über zwei erfolgte Rötelnimpfungen vorliegt oder wenn spezifische Antikörper vor Eintritt der Schwangerschaft nachgewiesen worden sind und dieser Befund dokumentiert ist. Ein Antikörpertest ist nur bei Ungeimpften, einmal Geimpften oder Patientinnen mit unklarer Impfanamnese und fehlendem früherem IgG-Nachweis zu veranlassen.
Während eine postnatale Rötelninfektion selten mit Komplikationen einhergeht, verursacht eine über die Plazenta der Mutter erfolgte Infektion des sich entwickelnden Fetus schwere Schäden, deren Häufigkeit und Schweregrad vom Infektionszeitpunkt während der Schwangerschaft abhängen. Während der ersten 12 Schwangerschaftswochen ist die Gefahr eines CRS bei einer Rötelninfektion der Mutter sehr hoch. In der 13. bis zur 16. Schwangerschaftswoche nimmt das Risiko einer Fruchtschädigung deutlich ab. Ab der 20. Schwangerschaftswoche wird nur noch in Ausnahmefällen von Schädigungen des Kindes berichtet. Eine Rötelnprimärinfektion im 1.-4. Schwangerschaftsmonat kann darüber hinaus zum Spontanabort oder zu einer Frühgeburt führen.
Die Abwesenheit spezifischer Antikörper schließt eine akute Infektion im Inkubationsstadium nicht aus. Besteht bei negativen Befund der Verdacht auf das Vorliegen einer Röteln-Virus-Infektion, sollte eine etwa zwei bis drei Wochen später entnommene Probe zusammen mit der ersten getestet werden, um auf Serokonversion zu prüfen. Eine Serokonversion gibt Hinweise auf das Vorliegen einer frischen Infektion, einer Impfreaktion oder auf die Injektion von Röteln-Immunglobulinen. Positive Proben enthalten Antikörper gegen Röteln-Virus. Sie geben ein Hinweis auf das Vorliegen einer zurückliegenden oder auch akuten Infektion (Bestimmung der IgM Antikörper empfohlen), sowie Z.n. Impfung. Ein positiver IgG-Nachweis gilt dabei als ausreichender Hinweis auf Immunschutz. Der gemessene Wertmacht keine Aussage über die Robustheit der Immunität.
Bei einer frischen Infektion erscheinen spezifische Röteln IgG - Antikörper einige Tage nach dem Hautausschlag, etwa eine Woche nach dem Auftreten von IgM - Antikörpern. Die IgG - Werte steigen rasch an und erreichen zwischen 6 und 10 Wochen nach dem Ausbruch der Krankheit eine Plateau-Phase. Danach sinken sie fortschreitend ab, bleiben aber lebenslang nachweisbar. Es liegt dann ein dauerhafter Immunschutz vor.
Ein positiver IgM-Nachweis in der Schwangerschaft ist aufgrund möglicher falsch-positiver Befunde keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch. Er bedarf unbedingt einer weiteren labordiagnostischen Abklärung. Diese sollte durch eine Rötelnvirus-PCR aus Rachenabstrich, Urin und Blut, durch die Bestimmung der Avidität der Rötelnvirus-spezifischen IgG-Antikörper und durch den Antikörpernachweis gegen die Strukturproteine des Rötelnvirus im Immunoblot erfolgen.
Proben, die Präzipitate enthalten, müssen vorab zentrifugiert werden.
Keine hitzeinaktivierten Proben verwenden
Hämolyse: Keine wesentliche Beeinflussung bis 1000 mg/dl Hämoglobin.
Lipämie: Keine wesentliche Beeinflussung bis 3000 mg/dl Triglyceride.
Ikterus: Keine wesentliche Beeinflussung bis 20 mg/dl Bilirubin.