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Analyse | Alter (Geschlecht) | Referenz/GW/ThB | Bewertung |
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PCR
EDTA-Blut
EDTA-Blut
EDTA-Blut: 1-2 ml
Zur molekulargenetischen Abklärung bei klinischem V.a. Zöliakie. Zusätzlich zur EDTA-Blutprobe wird eine vom einsendenden Arzt und vom Patienten unterschriebene Einwilligungserklärung nach Gendiagnostikgesetz (GenDG) benötigt.
Die Bestimmung der HLA-Marker kann eingesetzt werden zum:
• Ausschluss einer Zöliakie bei Risikopatienten,
• bei glutenfreier Diät,
• bei unklaren Autoantikörper-Befunden.
Da auch ca. 30% aller Gesunden diese Merkmale tragen, ist die HLA-Typisierung jedoch nicht als alleiniges Diagnostikum zur Bestätigung
der Verdachtsdiagnose „Zöliakie“ geeignet
Etwa 90% der Patienten mit Zöliakie tragen das HLA-DQ Heterodimer DQA1*05:01 / DQB1*02:01 bzw. DQA1*05:05 / DQB1*02:02 (=DQ2) in cis oder trans. Darüber hinaus soll auch das Auftreten nur eines dieser Allele für das HLA-DQ2-Heterodimer ("halbes DQ2-Heterodimer") mit einem moderat erhöhten Risiko für eine Zöliakie assoziiert sein.
2-8% der Patienten mit Zöliakie, die negativ für das HLA-DQ2 Heterodimer sind, tragen das DQA1*03:01 / DQB1*03:02 (=DQ8) Heterodimer.