Analyse | Alter (Geschlecht) | Referenz/GW/ThB | Bewertung |
---|---|---|---|
0 - 120 Jahre (AL) | negativ |
Der Antikörpersuchtest dient der Auffindung von Antikörpern gegen Erythrozytenantigene (sog. irreguläre Antikörper).
Der Antikörpersuchtest wird bei jeder Blutgruppenbestimmung, vor Transfusionen und innerhalb der Schwangerschaft durchgeführt, gemäß "Richtlinien zur Blutgruppenbestimmung und Bluttransfusion (Hämotherapie)".
Die Blutgruppenbestimmung schließt einen Antikörpersuchtest ein, um bei eventuellen Transfusionen einen oder mehrere bekannte Antikörper berücksichtigen zu können. Bei Vorliegen von klinisch relevanten Antikörpern wird der betreffenden Person ein Notfallausweis mit dem genauen Befund ausgestellt. Es muss vor jeder Transfusion der Antikörpersuchtest wiederholt werden, um auszuschließen, dass zwischenzeitlich weitere Antikörper aufgetreten sind. Bei Nichtbeachten kann es zu Transfusionszwischenfällen (Schüttelfrost, Tachykardie, Schocksymptome, Nierenversagen, intravasale Hämolyse, in schweren Fällen zum Tod) kommen.
In der Schwangerschaft können irreguläre Antikörper diaplazentar auf das Kind übertragen werden und zu einer Schädigung führen (Morbus hämolyticus neonatorum). Durch Hämolyse der Erythrozyten kommt es beim Feten zur Anämie und dadurch zu Sauerstoffmangel. Es kann ein fetaler Hydrops entstehen (generalisierte Wassereinlagerung), und schwere Organschäden können zum Tod des Fetens führen.
Der Antikörpersuchtest wird innerhalb der Schwangerschaft mindestens zweimal durchgeführt. In der Regel das erste Mal im Rahmen der "serologischen Erstuntersuchung" zwischen der 4. und 16. Schwangerschaftswoche und das zweite Mal zur "serologischen Zweituntersuchung" zwischen der 24. und 27. Schwangerschaftswoche. Sind ein oder mehrere Antikörper festgestellt worden, müssen während der bestehenden Gravidität anfangs monatliche und zum Ende wöchentliche Titerkontrollen erfolgen. Regelmäßige Titerkontrollen sind wichtig, um einen Anstieg, bzw. Abfall zu erfassen und ggf. sofortige diagnostische Maßnahmen wie dopplersonographische Durchblutungskontrolle oder therapeutische Konsequenzen (fetale Austauschtransfusion) und ggf. vorzeitige Geburtseinleitung vornehmen zu können.
Klinische Relevanz