Die Bestimmung des Gerinnungsfaktors V im Plasma ist indiziert
- zur Aufdeckung von kongenitalen oder erworbenen Faktor V-Mangelzuständen bei unklaren Blutungen
- zur Diagnose und Verlaufskontrolle einer Verbrauchskoagulopathie
- zur Überprüfung eines pathologischen Quickwertes bei Leberzirrhose
Kongenitale Mängel sind selten, eine häufige Mutation des Faktor V, der Faktor V Leiden, ist mit einem erhöhten thromboembolischen Risiko assoziiert.
Erworbene Faktor V-Verminderungen findet man bei der Verbrauchskoagulopathie, bei Leberzirrhose, Hyperfibrinolyse und nach Massivtransfusionen von altem Konservenblut, selten durch Inhibitoren.
Durch die kurze Halbwertzeit des Faktor V erfasst man auch kurzfristige Schwankungen der Gerinnungsaktivität.
Die Interpretation der jeweiligen Ergebniskonstellation findet sich im Befundbericht.
Etwaige Hinweise auf relevante Störungen des analytischen Verfahrens finden sich jeweils im Befundbericht.