Bestimmung des gerinnungsaktiven Fibrinogens
- zur Erkennung von angeborenen oder erworbenen Fibrinogenmangelzuständen (Afibrinogenämie, Hypo- oder Dysfibrinogenämie)
- zur Überwachung fibrinolytischer Therapien
- zur Überwachung der Therapie bei Hyperfibrinolyse
- als Hinweis auf Verbrauchsreaktionen mit und ohne gesteigerte Fibrinolyse
- zum Nachweis erhöhter Fibrinogenkonzentrationen (Akute-Phase-Protein u. a. bei entzündlichen Reaktionen, Arterioskleroserisiko)
Die Interpretation der jeweiligen Ergebniskonstellation findet sich im Befundbericht.
Etwaige Hinweise auf relevante Störungen des analytischen Verfahrens finden sich jeweils im Befundbericht.